GEGEN
MISSSTÄNDE UND
FREIHEITSBESCHRÄNKUNGEN IN
PFLEGEHEIMEN
Wie die Kleine
Zeitung am 30.3.2005 online
und in ihrer Printausgabe
berichtet, sollen in Kärnten
sieben Pflegeheime, die wegen
"eklatanter Missstände" einen
Schließungsbescheid der
Kärntner Landesregierung
bekommen, ihren Betrieb dennoch aufrecht erhalten haben,
indem sie gegen den Bescheid
berufen und eine geringe
Verwaltungsstrafe bezahlt haben.
Laut "Kleine Zeitung"
soll ein Bewohner in einem
dieser Heime so vernachlässigt
worden sein, dass er beinahe
verdurstet wäre. Dazu zitiert
wird eine Aussage der
Soziallandesrätin Gaby
Schaunig, wonach die Mängel
meistens im Betreuungsbereich
liegen. "Zu viele Insassen
und kein Fachpersonal",
wird die Kärntner Landesrätin
zitiert. Als Hoffnung wird das
in Ausarbeitung befindliche neue
Kärntner Heimgesetz
beschrieben, das derzeit
begutachtet wird und strengere
Bestimmungen vorsehen soll.
Auch
Freiheitsbeschränkungen in
Pflegeheimen sind kein
Einzelfall, wie viele
Medienberichte aus den letzen
Jahren zeigen.
Selbstbestimmungsrecht und
persönliche Freiheit müssen
aber selbstverständlich auch
für Menschen in Pflegeheimen
gelten! Leider wird deren
Selbstbestimmung aber
"abgelöst von
festgesetztem Tagesablauf der
Institution mit fixen Essens-
und Pflegezeiten. [...]
Fremdbestimmt werden auch
Gewohnheiten, Freizeitgestaltung
und die Integration ins soziale
Umfeld wird gefährdet", so
Dr. Helga Müller-Ebner vom
Verein für Sachwalterschaft im Bericht
Kärnten 2001/2002.
Es ist zu
hoffen, dass das hoffentlich
bald geltende neue Kärntner
Heimgesetz etwas an den
angesprochenen Missständen
ändern wird. Erwartungen werden
auch an das neue
Heimaufenthaltsgesetz
gerichtet, das ab 1.7.2005
bundesweit in Kraft tritt und
vorsieht, dass der Schutz der
persönlichen Freiheit von
Menschen während eines
Aufenthaltes in Heimen und
anderen Pflege- und
Betreuungseinrichtungen
gewährleistet ist.
Marion Sigot
4.
April 2005