Es ist nicht immer drin, was
draufsteht! Eine Erfahrung,
die wir alle immer wieder
machen. So auch die bereits
seit Jahren mit ihrem
behinderten Sohn in Österreich
urlaubende deutsche Familie
Flotzinger aus Tumeltsham, die
ihrem Ärger mit folgendem am
31. Juli 2005 in der Kleinen
Zeitung erschienenen
Leserbrief Luft machte:
„Wir verbringen seit Jahren
mit Kindern – Lukas (6) ist
schwerst behindert – den
Urlaub in Oberkärnten. Das war
immer sehr positiv. Leider
machten wir heuer mit den
Reißeck-Bergbahnen eine
negative Erfahrung. Obwohl in
der Broschüre der Kärnten-Card
für die Bahn das Symbol
behindertentauglich steht und
uns die Kassen-Dame sagte,
dass die Benützung mit
Rollstuhl bzw.
Behindertenbuggy problemlos
möglich sei, war es anders.
Wir mussten drei Mal
umsteigen, dabei gibt es keine
Rampen. Ein Umsteigen war nur
mit zwei Begleitpersonen
möglich, da es das Personal
nicht der Mühe Wert fand, zu
schauen, dass wir einen
optimalen Platz kriegen. Auf
die Frage nach der
Behindertentauglichkeit meinte
ein Bediensteter ziemlich
unfreundlich, man sei eben auf
dem Berg und nicht im
Flachland. Wir sollten das
denen sagen, die das Symbol in
die Broschüren geben.“
Wie viele Kultur-, Urlaubs-
und Freizeitangebote, die als
behindertengerecht angepriesen
werden, sind es wirklich? Nur
weil ein Hotel oder ein
anderes Gästehaus bereits
einmal einen Menschen im
Rollstuhl beherbergt hat, ist
es noch lange nicht
behindertentauglich. Diese
Erfahrung habe ich selbst vor
einigen Jahren gemacht, als
ich über ein Reisebüro einen
Urlaub am Meer buchte. Der von
mir gebuchte Bungalow war
wirklich alles andere als
barrierefrei, obwohl mir
versichert wurde, dass bereits
mehrmals Personen im Rollstuhl
dort gewohnt hätten.
Zugegeben, die Stufe bei der
Eingangstür war mit ca. 4 cm
kein Hindernis. Jedoch wie man
mit dem Rollstuhl ein Bad und
WC in das man nicht einmal mit
einem unter 60 cm breiten
Rollstuhl kommt, benützen
kann, ist mir ein Rätsel.
Es ist nicht immer drin, was
draufsteht! Eine Erfahrung,
die behinderte Menschen
solange begleiten wird, bis
eine Beurteilung der Angebote
auf deren Barrierefreiheit
nach von Menschen mit
Behinderungen erstellten
Kriterien und durch diese
selbst erfolgt. Lediglich von
behinderten Menschen selbst
geprüfte Angebote dürfen das
Prädikat „Barrierefrei“
erhalten und vor allem darf
Barrierefreiheit nicht
lediglich mit
Rollstuhlgängigkeit
gleichgesetzt werden!
Ernst Kočnik
7.
August
2005