Führerschein mit
Behinderung
Tagtäglich
verhelfen Fahrschulen einer
Vielzahl von Personen zu mehr
Mobilität. Für den Großteil der
Bevölkerung ist dies mit relativ
wenig Aufwand verbunden: man
geht zu einer Fahrschule, meldet
sich zum Fahrkurs an, absolviert
diesen, legt die Prüfung ab,
bezahlt, und bekommt den „rosa
Schein“.
Nicht so einfach
stellt sich die Angelegenheit
für behinderte Menschen dar, den
Weg zum Führerschein säumen
häufig schier unüberwindbare
Barrieren. Jedoch gerade für
Menschen mit Behinderungen kann
sich fehlende Mobilität als
Hindernis in vielen
Lebensbelangen herausstellen: es
ist schwer einen Arbeitsplatz zu
bekommen, öffentliche
Verkehrsmittel sind für sie
vielfach nicht benutzbar,
insgesamt ist das Gelangen von
einem Ort zum anderen aus
verschiedensten Gründen
schwierig. Für Menschen mit
Behinderungen ist es daher sehr
wichtig, möglichst selbst ein
Fahrzeug benützen zu können!
Nur wenige
Fahrschulen verfügen über
behindertengerecht adaptierte
Fahrschulfahrzeuge. Das
Ausleihen eines geeigneten
Fahrzeuges von einer/einem
Bekannten ist
versicherungstechnisch riskant,
eine Anmietung kostspielig und
sich die Fahrpraxis bei einer
viele Kilometer entfernten
Fahrschule, die über ein
umgebautes Fahrzeug verfügt, zu
holen ist auch nicht gerade
billig und leicht realisierbar.
Viele sehen daher den
leichtesten und einfachsten Weg
gleich in der Anschaffung eines
eigenen, auf die individuellen
Bedürfnisse adaptierten
Fahrzeugs noch vor der Erlangung
der Lenkberechtigung.
Allerdings dieses Vorgehen birgt
einige zu bedenkende
Unannehmlichkeiten: So ist es
schwierig, ohne vorher bereits
selbst mit einem umgebauten Kfz
gefahren zu sein, die
individuellen sowie auch die
behördlich vorgeschriebenen
Umbauerfordernisse zu kennen.
Vor dem Ankauf eines Kfz, das
adaptiert werden muss, sollte
jedenfalls der jeweils
zuständige Sachverständige der
Kfz Landesprüfstellen zur
Klärung der erforderlichen
Umbauten oder Änderungen
kontaktiert werden, um
kostenintensiv durchgeführte
Adaptierungen, die sich nachher
als nicht ausreichend oder als
nicht notwendig herausstellen zu
vermeiden. Um in den Genuss von
Förderungen für den Kfz-Ankauf
zu kommen, muss zum Teil
nachgewiesen werden, dass das
Fahrzeug zur Erreichung des
Arbeitsplatzes oder dem
beruflichen Wiedereinstieg
dient, was vielfach nicht
möglich ist, da ja eine
berufliche Tätigkeit erst mit
dem Führerschein möglich wird.
Ein weiterer zu bedenkender
Punkt ist auch, dass man als
Antragsteller/in für einige
Förderungen bereits über eine
Lenkberechtigung verfügen muss.
Nachdem das in diesem Fall nicht
möglich ist, muss der/die
Antragsteller/in glaubhaft machen,
dass das Kfz überwiegend für
seine/ihre persönliche Beförderung
genutzt wird und er/sie mit dem/der
Lenker/in im
gemeinsamen Haushalt lebt.
Allein lebende oder mit einer
ebenso nicht mit
Lenkberechtigung ausgestatteten
Person zusammenlebende
behinderte Menschen stehen hier
vor einem zusätzlichen Problem.
Im Juni 2002
hat das Beratungs-, Mobilitäts-
und Kompetenzzentrum (BMKz) eine
schriftliche Erhebung bei
Kärntner Fahrschulen
durchgeführt, um festzustellen,
wie sich die Situation in
Kärnten bezüglich der Erlangung
eines Führerscheines für
Menschen mit Behinderungen
darstellt.
Aus den
Befragungsergebnissen kann
geschlossen werden, dass
vermutlich zumindest ein Drittel
der Kärntner Fahrschulen bereits
Erfahrungen bezüglich einer
Führerscheinprüfung von Menschen
mit Behinderungen, sei es durch
Anfragen oder auch durch
Absolvierung eines Fahrkurses,
haben. Mit von den einzelnen
Fahrschulen zur Verfügung
gestellten Fahrzeugen dürften
lediglich Menschen mit
"geringen" Einschränkungen einen
Fahrkurs und die abschließende
Führerscheinprüfung absolviert
haben. Führerscheinkandidat/inn/en
mit schwereren
Beeinträchtigungen/Behinderungen
dürften vermutlich zumeist ein
eigenes, ihren Bedürfnissen
angepasstes Fahrzeug mitgebracht
haben.
In Kärnten hat sich die
Situation seit
2002
nicht
verändert.
Wünschenswert wäre, wenn
zumindest einigermaßen
flächendeckend geeignete
Fahrschulfahrzeuge zur Verfügung
stünden, damit auch behinderte
Menschen in einer wohnortnahen
Fahrschule zu ihrem Führerschein
kommen können.
2.
Jänner 2005
Ernst Kočnik